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outTech GmbH
outTech GmbH
Präzise & Zuverlässig

Allgemeine Geschäftsbedingungen der outTech GmbH

Die Firma OutTech GmbH wird im Folgenden mit outTech bezeichnet.


§1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche - auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen OutTech GmbH (im Folgenden outTech genannt) und ihren Kunden und Lieferanten (im Folgenden Kunden/Lieferant genannt). Eigene Bedingungen des Kunden/Lieferant wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Gültigkeit zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 

§2. Gültigkeit der Bedingungen, Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Angebote und alle sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten, sind freibleibend. Maß-, Gewichts- und sonstige Leistungsdaten und Abbildungen sind annähernd.

Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten, wenn sie durch technische Weiterentwicklung bedingt sind oder die Funktion des Vertragsgegenstandes hierdurch nicht wesentlich verändert wird.

outTech liefert nur zu ihren Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware und Leistung durch den Kunden gelten die Geschäftsbedingungen von outTech als akzeptiert.

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und jegliche Änderung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§3. Lieferfristen und Lieferungen

Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt haftet outTech nicht, ebenso wenig für sonstige Verzögerungen, es sei denn, der Kunde weist outTech grobes Verschulden nach.

Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Bestellung und aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, Fertigungspläne etc.) und nach Abstimmung aller für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fragen.

Zulieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen von outTech; für deren Verhalten in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Lieferungen haftet outTech nicht.

Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so muss der Kunde outTech eine angemessene Nachfrist setzen.

Teillieferungen sind zulässig, wenn nicht ausdrücklich in der Bestellung ausgeschlossen.

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, wenn nicht kostenfreie Lieferung durch outTech ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bzw. bei Vertragsabschuss zugesichert wurde. Der Kunde hat auch alle Nebenkosten des Versandes (Zölle, Versicherungen etc.) zu tragen. Mit der Übergabe an einen Dritten geht in jedem Fall die Gefahr auf den Kunden über. Bleibt der Kunde nach Bereitstellungsanzeige mit der Erfüllung seiner Verpflichtung auf Abnahme, Zahlung oder Sicherheiten Gestellung länger als 14 Tage in Rückstand, so wird outTech eine weitere Nachfrist von 14 Tagen setzen. Im Falle ergebnislosem Ablaufs auch dieser Frist kann outTech wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzteren falls kann outTech entweder den tatsächlichen Schaden geltend machen oder eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15% des Vertragspreises verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Ferner kann outTech frei über die Vertragsware verfügen.

 

§4. Eigentumsvorbehalt

Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise sowie aller zum Lieferzeitpunkt bereits bestimmter Forderungen Eigentum von outTech und werden dem Kunden bis zur Auflösung des Eigentumsvorbehaltes nur leihweise überlassen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung der Ware sowie eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte nur mit Zustimmung von outTech erlaubt.

Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer Weiterverwertung der Ware oder Überlassung an Dritte in der Höhe an outTech ab, die den Betrag aller outTech zustehenden Forderungen gemäß dieses § entspricht.

Werden die Forderungen von outTech nach Fälligkeit bzw. nach Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware und outTech ist dann berechtigt, die Ware ohne Gerichtshilfe aus dem Gewahrsam des Kunden zu entfernen.

 

§5. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen

Die Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Spesen und Transportversicherungen, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Zuschläge für Beförderung und Verbringung ins Ausland (Zölle etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

Unsere Rechnungen sind zahlbar: 14 Tage nach Rechnungsdatum netto

Bei Neukunden behalten wir uns Vorauskasse vor.

Bei Zielüberschreitungen kann outTech Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnen.

Kommt der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als 10 Tagen in Rückstand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Zinsen, Einzugs- und Bankspesen etc. sind gesondert zu entrichten.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden und auch nur von Kunden, die nicht Vollkaufleute oder ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte sind.

 

§6. Haftung für Mängel - Gewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet outTech wie folgt:

Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von outTech unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenüberganges liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss outTech unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Reparatur erfolgt grundsätzlich bei outTech. Jede Haftung für Schäden durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch und Nichtbeachten der Gebrauchsanleitung sind ausgeschlossen. Eingriffe in Geräten und die Verletzung von Garantiesiegeln führen zum Erlöschen der Gewährleistung.

Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 Monaten. Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können outTech und Kunde eine Verlängerung vereinbaren.

Weitere Ansprüche des Kunden gegen outTech und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

 

§7. Werkzeuge

Werden für die Ausführung von Arbeiten Werkzeuge und Vorrichtungen benötigt, stellen diese Kostenanteile dar. Sie umfassen nicht die geistige und konstruktive Leistung, die laufende Instandsetzung, Pflege Lagerung usw. Die Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben Eigentum von outTech. Der Kunde kann die Herausgabe der Werkzeuge und Vorrichtungen nur verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Aufbewahrungspflicht für Werkzeuge und Vorrichtungen besteht 12 Monate über die letzte Lieferung hinaus, wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde.

 

§7. Mängelrüge

Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Empfang der Ware direkt bei outTech erhoben werden. Bei versteckten Mängeln hat die Geltendmachung in gleicher Weise innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Feststellung zu erfolgen. Letzteres gilt nicht gegen Nichtkaufleute und ihren im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellten Rechtssubjekten.

Kaufleute und ihnen im Sinne des AGB-Gesetzes gleichgestellte Rechtssubjekte können trotz erhobener Mängelrüge kein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

Kosten unbegründeter Mängelrügen sind outTech vom Kunden zu ersetzen.

 

§8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Grafrath.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht; Die Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck bzw. das Landgericht München, wobei outTech unabhängig vom Streitwert das Amts- oder Landgericht anrufen kann. Dies gilt - selbst wenn der Kunde nicht Vollkaufmann im handelsüblichen Sinne ist - auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder wenn sein Wohnsitz (Geschäftssitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Falle werden die Parteien die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die deren Sinn am ehesten entspricht.


Stand der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen : 10/2014

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